Betrugsversuch nach der Onlinebestellung

Frau Ö. befindet sich in regelmäßigen Abständen in Ihrem Haus in der Türkei. Nachdem Sie die Post hereinholt öffnete Sie die Briefe, um zu schauen, ob etwas Wichtiges dabei ist. Diesmal gab es eine negative Überraschung, denn sie hielt einen Brief von einem Inkassobüro in den Händen. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie noch nicht, dass es sich um einen Betrugsversuch nach der Onlinebestellung handelte.

Frau Ö. wurde in diesem Schreiben vorgeworfen, dass Sie die Waren von einer Onlinebestellung nicht entgegengenommen hatte, die Waren zurückgesendet worden waren und keine Zahlung geleistet hatte. Ihr wurde vorgeschrieben, dass Sie in einer bestimmten Zahlungsfrist 2.350 TL an die angegebene Bank überweisen muss.

Frau Ö. ist eine vorsichtige Person, aber diesmal wurde sie nervös. Die angegebenen Daten im Brief stimmten tatsächlich, sie konnte sich aber nicht erinnern, mehrere Artikel online bestellt zu haben. Sie grübelte tagelang, welche Waren sie eventuell nicht angenommen hätte, aber es fiel ihr beim besten Willen nicht ein.

LAWIS deckte den Betrugsversuch nach der Onlinebestellung auf

Der Versuch, mit jemanden aus dem angeblichen Inkassobüro zu sprechen scheiterte. Sie bekam immer wieder dieselben ausweichenden Antworten. Erst, nachdem sie die angebliche Bestellung noch einmal ganz genau überprüft hatte, bemerkte sie, dass hier irgendetwas nicht korrekt war.

Zum Glück hat Frau Ö. ein Rechtsberatungs-Abo bei LAWIS abgeschlossen. Sie meldete sich bei uns und bat um Unterstützung, wie Sie weiter vorgehen solle. Die LAWIS-Partneranwälte stellten schnell fest, dass es sich dabei um einen Betrugsversuch handelte, und empfahlen Frau Ö., wie sie am besten reagieren sollte.

Frau Ö. konnte ihren Türkei-Aufenthalt schlussendlich entspannt fortsetzen und sparte sich mit den LAWIS-Partneranwälten viel Geld, Zeit und Nerven.

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